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Verleihservice · Freßgass Frankfurt

Nicht alles muss man kaufen.

Manche Geräte braucht man nur für ein paar Wochen. Milchpumpe, Babywaage, Inhalationsgerät: Bei uns leihen Sie sie aus, statt sie anzuschaffen – mit Einweisung und sauber gereinigt.

Kurzfristig
Meist direkt am selben Tag
Mit Rezept
Milchpumpe über die Kasse abrechenbar
Einweisung
Wir zeigen Ihnen die Handhabung
Gereinigt
Jedes Gerät wird vor der Ausgabe aufbereitet

Leihen statt kaufen

Eine elektrische Milchpumpe kostet neu ein Vielfaches dessen, was ein paar Wochen Leihe kosten. Und eine Babywaage steht danach meist nur noch im Keller.

Deshalb verleihen wir die Geräte, die typischerweise nur für eine begrenzte Zeit gebraucht werden – mit dem passenden Zubehör und einer kurzen Einweisung, damit Sie zu Hause nicht vor einer Gebrauchsanweisung sitzen.

Was Sie bei uns leihen können

Elektrische Milchpumpe

Mit Abpumpset und Einweisung. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Babywaage

Für die ersten Wochen, wenn das Gewicht regelmäßig kontrolliert werden soll. Tageweise oder für mehrere Wochen.

Inhalationsgerät

Für die Zeit eines Infekts, wenn sich die Anschaffung eines eigenen Geräts nicht lohnt.

Zubehör und Verbrauchsteile

Abpumpsets, Schläuche und Masken bekommen Sie bei uns neu dazu – die werden nicht verliehen.

So funktioniert die Leihe

01

Kurz anrufen

Sagen Sie uns, was Sie brauchen und ab wann. Dann legen wir das Gerät für Sie zurück – gerade bei Milchpumpen lohnt sich das.

02

Abholen und einweisen lassen

Wir zeigen Ihnen, wie das Gerät zusammengesetzt, benutzt und gereinigt wird. Das dauert rund 15 Minuten.

03

Nutzen, solange Sie es brauchen

Die Leihdauer legen wir gemeinsam fest und verlängern sie unkompliziert, wenn es länger dauert.

04

Zurückbringen

Einfach wieder bei uns abgeben. Um die Aufbereitung kümmern wir uns.

Das bringen Sie mit

  • Ihre ärztliche Verordnung, falls vorhanden
  • Ihre Versichertenkarte
  • Bei Milchpumpen: den Mutterpass, wenn Sie ihn dabei haben

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Milchpumpe?

Mit ärztlicher Verordnung in der Regel ja. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Kasse ab, Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung. Ohne Verordnung ist die Leihe eine Selbstzahlerleistung.

Ist das Abpumpset auch geliehen?

Nein. Alles, was mit der Milch in Berührung kommt, bekommen Sie neu und behält jede Familie für sich. Geliehen wird nur das Gerät selbst.

Wie schnell bekomme ich ein Gerät?

Meist sofort. Rufen Sie kurz vorher an, dann legen wir es Ihnen zurück.

Wie lange kann ich ein Gerät behalten?

So lange Sie es brauchen. Die Leihdauer legen wir bei der Ausgabe fest und verlängern sie unkompliziert.

Wie werden die Geräte gereinigt?

Jedes Gerät wird nach der Rückgabe aufbereitet, bevor es wieder ausgegeben wird.

Gerät reservieren

Ein kurzer Anruf genügt, dann liegt Ihr Gerät bereit, wenn Sie kommen. Gerade bei Milchpumpen ist das der schnellste Weg.

Verfügbarkeit, Leihdauer und Kosten klären wir im Einzelfall mit Ihnen. Ob eine Milchpumpe medizinisch angezeigt ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Hebamme.